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Mitgliedschaft Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Hamborn eG
D-47169 Duisburg
Pollerbruchstraße 56 – 58
Tel. 0 203 - 5 55 92 0
Fax 0 203 - 5 55 92 22
info.@.hamborner-woge.de

Wie und warum werde ich Mitglied?

Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist der Erwerb der Mitgliedschaft Voraussetzung. Dies geschieht durch den Antrag auf Mitgliedschaft und die Zeichnung von mind. 3 Genossenschaftsanteilen von jeweils 260,- Euro zzgl. eines Eintrittsgeldes von 20,- Euro.
Sobald Sie Mitglied unserer Genossenschaft geworden sind, haben Sie das gleiche Recht wie jedes andere Mitglied.
Mit dem Erwerb der Geschäftsanteile beteiligen Sie sich am Eigenkapital unserer Wohnungsgenossenschaft und dürfen das Stimmrecht zur Vertreterwahl ausüben. Zudem erhalten Sie auf das Geschäftsguthaben, welches zu Beginn eines Geschäftsjahres in der Mitgliederliste eingetragen war, im Folgejahr eine Bruttodividende von 4 %.

Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz können die Mitglieder, die die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, zusätzlich eine Wohnungsbauprämie beantragen. Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier

Wird die Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt, zahlt die Genossenschaft die Anteile nach einer Kündigungsfrist von zwei Jahren wieder aus, nachdem die Vertreterversammlung den Jahresabschluss gebilligt hat.
Durch die Anmietung einer Genossenschaftswohnung erhalten Sie ein Dauernutzungsrecht. Dieses Dauernutzungsrecht ist mit einer eigentumsähnlichen Wohnsituation zu vergleichen. Die Gefahr z.B. einer Eigenbedarfskündigung – wie evtl. bei einem privaten Vermieter – ist bei einer Genossenschaft nicht gegeben. Um den wirtschaftlichen Vorteil zu sichern, ist es das Ziel der Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Hamborn, dass die Nutzungsgebühr für eine Genossenschaftswohnung den unteren Wert des Duisburger Mietspiegels nicht überschreitet.
Ferner sorgt unsere "schnelle Eingreiftruppe" sowie für uns langjährig tätige Handwerksunternehmen dafür, dass Kleinreparaturen unverzüglich ausgeführt werden. An Wochenenden und Feiertagen sowie zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn unserer Verwaltung steht Ihnen ein Notdienst für den Notfall zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse für gutes und sicheres Wohnen in unserer Genossenschaft geweckt haben, wenden Sie sich bitte an unsere Wohnungsverwaltung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen rund um unsere wohnungswirtschaftlichen Dienstleistungen zur Verfügung.
Informieren Sie sich telefonisch während unserer Geschäftszeiten
Montag – Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

oder besuchen Sie uns in unser Verwaltung in Duisburg-Hamborn, Pollerbruchstraße 56-58.