Mitglied werden – wie und warum

Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist der Erwerb der Mitgliedschaft Voraussetzung. Dies geschieht durch den Antrag auf Mitgliedschaft und die Zeichnung von drei Genossenschaftsanteilen von jeweils 260,- Euro zzgl. eines Eintrittsgeldes von 25,- Euro.

Sobald Sie Mitglied unserer Genossenschaft geworden sind, haben Sie die gleichen Rechte wie jedes andere Mitglied.

Wird die Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt, zahlt die Genossenschaft die Anteile nach einer Kündigungsfrist von 1 Jahr wieder aus, nachdem die Vertreterversammlung den Jahresabschluss gebilligt hat.

Durch die Anmietung einer Genossenschaftswohnung erhalten Sie ein Dauernutzungsrecht. Dieses Dauernutzungsrecht ist mit einer eigentumsähnlichen Wohnsituation zu vergleichen. Die Gefahr z. B. einer Eigenbedarfskündigung – wie evtl. bei einem privaten Vermieter – ist bei einer Genossenschaft nicht gegeben.

Um den wirtschaftlichen Vorteil zu sichern, ist es das Ziel der Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Hamborn, dass die Nutzungsgebühr für eine Genossenschaftswohnung den mittleren Wert des Duisburger Mietspiegels nicht überschreitet.

Antrag auf Mitgliedschaft Antrag auf Mitgliedschaft
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Antrag auf Mitgliedschaft Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
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Wohnen bei Genossenschaften

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Hier können Sie sich ansehen, was die Wohnungsgenossenschaften zu bieten haben.
Obwohl es mittlerweile seit über 100 Jahren Genossenschaften in Deutschland gibt, ist das Wohnen bei einer Genossenschaft eine immerjunge Idee.
In Deutschland gibt es rd. 2000 Bau- bzw. Wohnungsgenossenschaften. Diese Genossenschaften haben über 3 Mio. Mitglieder und verwalten mehr als 2 Mio. Wohnungen. Die ältesten Genossenschaften sind mittlerweile über 100 Jahre alt. Unsere Genossenschaft wurde am 17. Dezember 1909 gegründet.

Die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken beruht, lauten
  • Selbsthilfe
  • Selbstbestimmung
  • Selbstverwaltung
  • Selbstverantwortung