Ab dem 20.03.2022 ist unsere Geschäftsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.
Sofern Sie uns persönlich in der Verwaltung besuchen, ist die 3-G-Regelung zu beachten! Der entsprechende Nachweis ist unaufgefordert am Empfang vorzuzeigen.
Außerdem gelten weiterhin folgende Regelungen:
- In unserem gesamten Verwaltungsgebäude herrscht Maskenpflicht. Tragen Sie daher bitte einen Mund-Nase-Schutz (OP- oder FFP2-Maske).
- Bitte achten Sie auf Handhygiene und desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten unserer Verwaltung. Einen wandhängenden Handdesinfektionsspender finden Sie direkt am Eingang.
- Halten Sie bitte mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander.
Bleiben Sie gesund!
Hinweis für die Anmietung unserer Gästewohnung:
Bei der Anmietung unserer Gästewohnung gilt die
3G-Regelung – Mieter der Gästewohnung haben bis zum Anreisetag für jede Person, die die Gästewohnung bewohnen wird, einen Nachweis gemäß der 3G-Regelung vorzuzeigen:
Geimpft – Vorlage des Impfausweises (digital oder in Papierform)
Genesen – Nachweis über überstandene Infektion / Positives PCR-Testergebnis
Getestet – Nachweis über ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle.
Sollten Sie die Gästewohnung anmieten wollen oder Rückfragen haben, steht Ihnen Frau Harling unter 0203/555920 gerne zur Verfügung.