Aktuelle Informationen

Nachstehend werden in unregelmäßigen Abständen aktuelle und für unsere Mitglieder interessante Mitteilungen veröffentlicht.

 

Energiekosten im Blick!

Die Energiepreise sind im Vergleich zu dem Vorjahr enorm gestiegen und haben sich auf einem hohen Niveau stabilisiert.

Die Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Hamborn eG, hat ebenso wie andere Wohnungsgenossenschaften in Duisburg, jedoch rechtzeitig langfristige Verträge mit den Stadtwerken Duisburg ausgehandelt, die in der jetzigen Zeit umso wertvoller sind.

Der Liefervertrag für Allgemeinstrom wurde bis zum Ende des Jahres 2024 und der Erdgasliefervertrag für unsere Gaszentralheizungen bis zum Ende des Jahres 2025 ausgehandelt, sprich bis dahin müssen sich unsere betroffenen Mieter keinerlei Gedanken bezüglich der steigenden Gas- und Strompreise machen.

Trotz alledem, werden auch unsere Mieter nicht ganz um einen Anstieg der Energiepreise kommen, da die Beiträge zur im Jahr 2021 erstmalig erhobenen CO2-Steuer die Energiekosten erhöhen werden. Diese neue Steuer wird über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung abgerechnet.

Unter Klimaschutzaspekten können wir Ihnen noch eine erfreuliche Mitteilung bezüglich des Stroms machen, denn hier hat sich die Genossenschaft auf die Nutzung von Ökostrom aus Solar-, Wind- oder Wasserkraftanlagen festgelegt.


Unterjährige Verbrauchsinformation

Das Bundeskabinett hat am 24.11.2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung beschlossen, sie ist am 01.12.2021 in Kraft getreten.
Die wesentlichen Änderungen richten sich an den Gebäudeeigentümer zur Umsetzung der zentralen politischen Ziele, Energieeinsparung und Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase, speziell CO₂.

Durch diese Novellierung sind wir als Vermieter ab dem 01.01.2022 dazu verpflichtet, unter gewissen Voraussetzungen Mieter, deren Wohnung an einer Zentralheizung angeschlossen ist, monatlich über das Verbrauchsverhalten zu informieren.

Dieses gilt für alle Wohnungen, in denen eine sogenannte „fernablesbare Messtechnik“ installiert ist, d. h., dass alle Verbräuche automatisch per Funk abgelesen werden können, und die Daten automatisiert über einen Datensammler im Treppenhaus zum Wärmedienstleister übertragen werden.

Ziel der monatlichen Verbrauchsinformationen ist die Sensibilisierung der Nutzer, ihr Verbrauchsverhalten zu verstehen und innerhalb der laufenden Heizperiode energiesparend zu verändern.

Die monatlichen Verbrauchsinformationen verursachen Kosten. Wir konnten aber in diesem Monat die Verhandlungen mit unserem Wärmedienstleister abschließen und die Kosten geringhalten.

Die Briefvariante der monatlichen Verbrauchsinformation (12 mehrseitige Briefe pro Jahr) verursacht aufgrund der hohen Portogebühren Extrakosten, die wir unseren Mietern in Rechnung stellen müssten und verbraucht außerdem sehr viel Papier. Aus diesem Grunde streben wir hier eine Abwicklung per E-Mail an.

Bei den Objekten, die entsprechend technisch ausgerüstet sind, wird die Umsetzung kurzfristig erfolgen.

Bei den Wohnungen, die noch über keine fernablesbare Messtechnik verfügen, muss die Umrüstung bis spätestens zum 31.12.2026 erfolgen. Für die Umrüstung ist das Betreten der Wohnung nicht notwendig, da lediglich die Datensammler im jeweiligen Treppenhaus ausgetauscht werden müssen. Sobald die Umstellung in den Objekten erfolgt, werden die entsprechenden Mieter selbstverständlich rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise informiert.

Für Fragen zum Thema “unterjährige Verbrauchsinformationen“ steht Ihnen Frau Malikowski gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Malikowski telefonisch unter 0203 55592-18, oder per E-Mail unter s.malikowski@hamborner-woge.de.


Es ist so gut wie vollbracht – der Hettkampsweg!
Baumaßnahme – Hettkampsweg

Unser größtes Projekt der letzten 2 1/2 Jahre neigt sich dem Ende zu.
Auf dem 4.467 m² großem Grundstück wurden insgesamt 43 barrierearme Wohnungen inklusive einer Tiefgarage mit insgesamt 43 Stellplätzen errichtet. Bereits Mitte September wurden die ersten Wohnungen von Haus Nr. 3 übergeben. Im darauffolgenden Monat fanden die Wohnungsübergaben von Haus Nr. 2 und Haus Nr. 4 statt.
Die letzten Wohnungsübergaben von Haus Nr. 1 fanden Mitte November statt, sodass alle Mieter ihr Weihnachtsfest in ihrer neuen Wohnung genießen konnten.

Baumaßnahme – Hettkampsweg

Im Laufe des Frühjahres werden noch kleinere Arbeiten an der Außenanlage vorgenommen. Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen sollen den Alleecharakter wiederherstellen.


Der Nelkenhof: Aus alt mach neu!
Baumaßnahme – Nelkenhof

1 ½ Jahre nach dem Beginn der Modernisierungsarbeiten ist der Nelkenhof nun sowohl von außen als auch von innen komplett aufgewertet.
Von dem alten, dunklen, tristen Anblick des Nelkenhofs 14 ist mittlerweile nichts mehr zu sehen. Das Objekt wirkt nun durch die neue Außendämmung und dem neuen Eingangsbereich gleich viel freundlicher und einladender. Zudem wirkt der Innenbereich aufgrund eines neuen Anstriches und einer neuen Verglasung an den Geländern ebenso viel frischer. Ein neuer Aufzug ermöglicht mittlerweile den barrierefreien Zugang zu allen Wohnungen.

Baumaßnahme – Nelkenhof

Im gleichen Zuge der Modernisierungsarbeiten haben wir die Fläche hinter dem Haus genutzt, um dort 12 neue Stellplätze zu errichten. Die Stellplätze sind bereits seit Oktober 2020 voll vermietet. Die Außenanlage vor dem Haus wurde neu gestaltet.


Am 6. Mai 2019 beschloss die Vertreterversammlung
die Neufassung unserer Satzung

Am 6. Mai 2019 beschloss die Vertreterversammlung die Neufassung der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Hamborn. Die Neufassung wurde am 21.08.2019 in das Genossenschaftsregister eingetragen und ist seitdem gültig.

Die Neufassung war u.a. aufgrund der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes notwendig.

Ein Ziel der Novellierung ist, Aufwand und Bürokratie bei den Genossenschaften zu verringern. Dies soll durch eine stärkere Nutzung des Internets für Bekanntmachungen und für die Bereitstellung von Unterlagen durch die Genossenschaft erreicht werden.

Diese Änderungen hat der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Recht der Regionalverbände in eine neue Mustersatzung eingearbeitet, die in unserer neuen Satzung Berücksichtigung findet.

Anlass der Überarbeitung waren aber auch Hinweise aus der Praxis der Wohnungsgenossenschaften zu einzelnen Regelungen, die in der praktischen Umsetzung zum Teil Probleme bereiteten oder unklar waren. Sie wurden klarer gefasst, konkretisiert oder ergänzt. Berücksichtigt wurden dabei selbstverständlich auch die aktuelle Rechtsprechung und Literatur.

Die neue Satzung ist hier auf dieser Seite abrufbar. [ DOWNLOAD]
Satzung 2019 als PDF-Datei öffnen
Sollten Sie als Mitglied ein gedrucktes Exemplar der Satzung wünschen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0203/55592-0 oder per E-Mail unter kontakt@hamborner-woge.de an uns.
Wir lassen Ihnen dann zeitnah ein Exemplar zukommen.


Baumaßnahme – Nelkenhof 14
Ab März 2019 soll dort mit den Umbauarbeiten begonnen werden.

Baumaßnahme – Nelkenhof 14
Grafik: Druschke und Grosser Architektur

In diesem Jahr wird unser Objekt „Nelkenhof 14“ umfangreich modernisiert - und das nicht ohne Grund, denn von außen ist offensichtlich zu sehen, dass dieses Objekt aus dem Jahre 1968 kein Eyecatcher mehr ist. Derzeit sieht das Objekt alt, dunkel und sehr trist aus.
Dies wird sich aber in Kürze ändern.
Ab März 2019 soll dort mit den Umbauarbeiten begonnen werden.

Es wird nicht nur die Außenfassade durch eine umweltfreundliche Dämmung ersetzt und mit einem frischen Anstrich versehen, sondern auch viele weitere Maßnahmen werden das Objekt innen sowie außen komplett aufwerten:
Die gesamten Fensteranlagen aus dem Jahr 1990 werden gegen 3-Scheiben-isolierverglaste Fenster ausgetauscht, ein neuer und einladender Eingangsbereich wird geschaffen, worin die Eingangstüre, die Klingelschilder und Briefkastenanlage inbegriffen sind. Auch ein barrierefreier Zugang zu allen Wohnungen durch Erneuerung des Aufzuges wird geschaffen, welcher bisher nur durch Treppenstufen auf einer weiteren Ebene zu erreichen war.
Zudem wird die Antennenanlage überarbeitet und die aktuelle Parkplatzsituation verbessert, indem 12 neue PKW-Stellplätze hinter dem Haus entstehen werden.
Aber auch der Innenbereich wird nicht zu kurz kommen, sondern ebenfalls aufgewertet, um im Ganzen ein hochwertiges Objekt zu erhalten.
In diesem Zusammenhang steht natürlich die „Sorge“ im Raum, dass doch durch eine solche Großmaßnahme die Mietpreise in den Himmel schießen müssten.
Jedoch wird die Modernisierung mit öffentlichen Mitteln gefördert und die Miete wird nach Fertigstellung dieser Maßnahme ab 2020 nach oben gedeckelt; die festgesetzte Mietobergrenze beträgt 5,65 € / m²/ mtl.


Neuigkeiten über unsere Mitgliederzeitung
„Miteinander-Füreinander“

Neuigkeiten über unsere Mitgliederzeitung »Miteinander-Füreinander«

Bisher wurde eine Sommer-/und eine Winterausgabe unseres Mitgliedermagazins „Miteinander-Füreinander“ veröffentlicht. Ab sofort wird das Magazin jedoch nur noch einmal jährlich, zwischen den Sommer- und Herbstferien erscheinen, damit Sie auf dem Laufenden bleiben und Neuigkeiten über unsere Arbeit als Genossenschaft zu Bauvorhaben, Modernisierungen oder auch Informationen und Termine unserer nach wie vor sehr beliebten Angebote erhalten.
Wie es zu dieser Entscheidung kam? In den vergangenen Jahren sind wir, auch wenn es uns nicht leicht gefallen ist, immer mehr zu der Überzeugung gelangt, dass sich die wichtigsten Nachrichten und Informationen gut auch in einer Ausgabe pro Jahr zusammenfassen lassen.


Wohngeld

Die Wohngeldreform ist nach vielen Anhörungen, Diskussionen und Änderungen auf den Weg gebracht worden und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Fast eine Million Haushalte in Deutschland erhalten seit Anfang des Jahres mehr Wohngeld, auch viele Arbeitnehmer und Rentner aus Hamborn. Zudem haben einige nun die Möglichkeit, nach der Neuregelung zum ersten Mal Wohngeld zu beziehen.

Für einen anspruchsberechtigten Zwei-Personen-Haushalt ist das Wohngeld laut Bundesbauministerium beispielsweise von 115 auf 186 Euro monatlich gestiegen. Ob ein Anspruch besteht und wie viel einem Antragsteller zusteht, hängt von der Größe des Haushalts, dem Mietniveau am Wohnort und dem Monatseinkommen ab. Wer die Leistung bisher schon bekommen hat, müsste bereits in den Genuss einer automatischen Erhöhung gekommen sein.
Wer erstmals Wohngeld beziehen möchte, muss dies bei der städtischen Wohngeldstelle beim Amt für Soziales, Schwanenstraße 5-7, im sogenannten Nürnberger Haus gegenüber dem Duisburger Rathaus beantragen. In der Wartezone des Bürgerservices im Hamborner Rathaus, Duisburger Straße 213, liegen entsprechende Antragsformulare aus.

Wer unverbindlich prüfen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen:
www.mbwsv.nrw.de.

Zuständigkeiten im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg

Hier haben wir die Zuständigkeiten im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg, Schwanenstraße 5-7, aufgeführt, um Ihnen unnötiges Nachforschen abzunehmen.
(Bitte auf das Bild klicken, um die PDF-Datei zu öffnen.)

Mit der Reform wurden zum einen die sogenannten Tabellenwerte angepasst. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.
Unabhängig von der Gewährung eines Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert ist. Wohngeld ist eine staatliche Leistung und wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gezahlt. „Wohngeld ist daher kein Almosen des Staates“, so die Bundesbauministerin. Wenn die Miete über eine andere Sozialleistung gezahlt wird, wie etwa das Arbeitslosengeld II oder die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Wir kennen von vielen Menschen die Unsicherheit und das Zögern, bei einer Behörde vorbeizuschauen. Stattdessen drehen vor allem Senioren lieber jeden Euro zweimal um. Doch das ist nicht nötig. Scheuen Sie nicht den Gang zur Wohngeldstelle, denn nur dort kann herausgefunden werden, ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.


Gemeinsam mehr erreichen und voneinander profitieren

Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen und voneinander profitieren“ haben sich die Duisburger Wohnungsgenossenschaften und die Volksbank Rhein-Ruhr zusammengeschlossen, um Ihnen die genossenschaftliche Idee stärker zu verdeutlichen.

Regionale Verbundenheit, eine nachhaltige Geschäftsausrichtung und partnerschaftliche Zusammenarbeit sind wichtige Bestandteile unserer täglichen Arbeit. Gemeinsam bieten wir Menschen, die sowohl Mitglied einer Duisburger Wohnungsgenossenschaft als auch der Volksbank Rhein-Ruhr sind, viele Vorteile an. Genossenschaftliche Vorteile, die Ihnen als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft bei der VoBa Rhein-Ruhr zur Verfügung stehen, sind zum Beispiel das kostenlose Onlinekonto oder ein kostenloser „Umzugsservice“ für Ihr bisheriges Konto bei einer anderen Bank. Nähere Informationen erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Volksbank Rhein-Ruhr in Ihrer Nähe.

www.duisburger-wohnungsgenossenschaften.de
www.volksbank-rhein-ruhr.de
Folder der VoBa Rhein-Ruhr und der Duisburger Wohnungsgenossenschaften Gemeinsamer Folder der VoBa Rhein-Ruhr und der Duisburger
Wohnungsgenossenschaften

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